Nachdem die Heizlast berechnet wurden, können wir uns endlich der Frage widmen, welches Gerät für Sie infrage kommt, ob die vorhandenen Heizkörper ausreichen und wie das Heizwasser im Gebäude verteilt werden muss.
Dimensionierung des Wärmeerzeugers:
Bei der Geräteauswahl prüfen wir, wie die Heizlast durch die vorgesehene Anlage gedeckt werden kann. Bei Wärmepumpen ist dabei wichtig, unter welchen Bedingungen die angegebene Leistung erreicht wird. Ein häufig verwendeter Vergleichspunkt ist A−7/W35: Die Außentemperatur beträgt dabei minus sieben Grad, das Heizungswasser wird mit 35 Grad zu den Heizflächen geleitet. Dieser Wert allein reicht für die Auswahl jedoch nicht aus. Zusätzlich wird geprüft, welche Leistung die Wärmepumpe bei der für den Standort angenommenen tiefsten Außentemperatur und der tatsächlich benötigten Heizwassertemperatur liefert.
Je nach Anlagenkonzept wird außerdem festgelegt, ob die Wärmepumpe die gesamte Raumheizung allein übernimmt – im Fachjargon „monovalent“ – oder ob ein elektrischer Heizstab beziehungsweise ein zweiter Wärmeerzeuger unterstützt.
Auch der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung und mögliche Sperrzeiten, in denen die Wärmepumpe zeitweise keinen Strom beziehen kann, werden bei der Auslegung berücksichtigt.
Prüfung der Heizflächen und Wahl der Vorlauftemperatur
Zur passenden Wärmepumpe gehören passende Heizflächen. Deshalb wird für jeden Raum die berechnete Heizlast mit der Leistung der vorhandenen Heizkörper oder der Flächenheizung verglichen. Dabei ist zu beachten, dass eine Heizkörperleistung immer für bestimmte Betriebsbedingungen gilt. Ein üblicher Normbezug nach DIN EN 442 ist 75/65/20 °C: Das Heizwasser tritt mit 75 Grad in den Heizkörper ein und mit 65 Grad wieder aus; die Raumtemperatur beträgt 20 Grad.
Bei niedrigeren Heizwassertemperaturen gibt derselbe Heizkörper weniger Wärme ab. Seine Leistung muss deshalb für die geplanten Vorlauf-, Rücklauf- und Raumtemperaturen bestimmt werden. So lässt sich prüfen, ob die vorhandene Heizfläche ausreicht.
Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe ist das besonders wichtig. Denn unter sonst vergleichbaren Bedingungen arbeitet sie effizienter, je niedriger die benötigte Vorlauftemperatur ist.
Auch in Bestandsgebäuden können ausreichend große Heizkörper mit niedrigeren Temperaturen genügend Wärme liefern. In anderen Fällen genügt es möglicherweise, einzelne Heizkörper auszutauschen. Die raumweise Betrachtung zeigt, welche Räume die erforderliche Systemtemperatur bestimmen und wo Anpassungen besonders sinnvoll sind.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Sind Heizlasten und Heizflächen bekannt, lässt sich die Wärmeverteilung darauf abstimmen. Beim hydraulischen Abgleich wird die Anlage so eingestellt, dass die Heizflächen die vorgesehenen Heizwassermengen erhalten.
Beim Verfahren B bildet die raumweise Heizlast eine wesentliche Grundlage. Zusammen mit der geplanten Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf lässt sich daraus der erforderliche Volumenstrom bestimmen – also die Wassermenge, die pro Stunde durch die jeweilige Heizfläche fließen soll.
Unter Berücksichtigung des Rohrnetzes werden anschließend die passenden Ventil- und Pumpeneinstellungen ermittelt. Bei Heizkörpern betrifft das beispielsweise voreinstellbare Thermostatventile, bei Flächenheizungen die Einstellungen am Heizkreisverteiler.
Ein sorgfältiger Abgleich hilft, eine ungleichmäßige Wärmeverteilung zu vermeiden: Räume nahe der Pumpe werden sonst möglicherweise überversorgt, während andere nicht ausreichend warm werden. Auch Strömungsgeräusche und ein unnötig hoher Pumpenstromverbrauch können durch passende Einstellungen reduziert werden.
Wie viel Energie sich dadurch sparen lässt, hängt vom bisherigen Anlagenzustand ab. Besonders groß ist das Potenzial häufig dort, wo Wärmeverteilung, Pumpenleistung und Heizkurve bisher schlecht aufeinander abgestimmt waren.
Welche Rolle spielt die Heizlastberechnung bei der Förderung?
Die fachgerechte Planung ist auch für die Förderung relevant. Wer für den Heizungstausch einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen möchte, muss die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllen und die erforderlichen Nachweise vorlegen.
Bei wassergeführten Heizungsanlagen gehört dazu grundsätzlich der hydraulische Abgleich nach Verfahren B. Die raumweise Heizlastberechnung liefert hierfür eine wesentliche Grundlage. Fehlende oder unvollständige Nachweise können die Förderung gefährden.
Welche Förderung möglich ist, hängt unter anderem von der gewählten Heizung, dem Gebäude und den persönlichen Voraussetzungen ab. Für Wärmepumpen gelten außerdem technische Anforderungen, beispielsweise an die Effizienz und die Verbrauchserfassung.
Wichtig ist auch die Reihenfolge der Schritte: Bei der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen muss vor der Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage sowie das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten.
Die Bedingung verknüpft die vertraglichen Liefer- und Leistungspflichten mit der Förderzusage. Eine gewöhnliche, vorbehaltlose Beauftragung kann dagegen als Vorhabenbeginn gelten und die Förderung gefährden. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.
Welche Anforderungen für Ihr Vorhaben gelten und welche Schritte wann erforderlich sind, klären wir mit Ihnen im Beratungsgespräch.